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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Geschäftsbereich Erste-Hilfe und Notfallausbildung der Ebbersmeyer Consulting GmbH


Geltungsbereich/Vertragsabschluss:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Ebbersmeyer Consulting GmbH durchgeführten Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen, die im weitesten Sinne dem Bereich der Erste-Hilfe- und Notfallausbildung zuzuordnen sind. Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber der Ebbersmeyer Consulting GmbH durch Auftragserteilung oder Anmeldung an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anders lautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Ebbersmeyer Consulting GmbH.

Anmeldung/Rücktritt:

Die Kurse der Ebbersmeyer Consulting GmbH werden als offene Seminare und als Inhouse-Veranstaltungen für geschlossene Gruppen angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl bei Inhouse-Veranstaltungen beträgt 16 Teilnehmer (bei geringere Teilnehmeranzahl ist eine Vor-Ort-Schulung gegen Aufpreis möglich).

Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen kann persönlich in unserer Geschäftsräumen, telefonisch zu den Bürozeiten oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen.

Diese Anmeldung ist verbindlich. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen werden durch die Ebbersmeyer Consulting GmbH schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) bestätigt. Dieser Bestätigung sind alle Angaben zu dem gebuchten Kurs, wie Datum, Ort und Zeit sowie weitere Informationen zur Abrechnung zu entnehmen.

Die Ebbersmeyer Consulting GmbH behält sich vor, einzelne Kursteilnehmer im Falle einer Überbuchung abzulehnen und Ersatztermine vorzuschlagen.

Sollte eine Teilnahme an einem gebuchten Kurs - egal aus welchem Grund - nicht möglich sein, so ist die Buchung 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn schriftlich zu stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Ebbersmeyer Consulting GmbH.

Eine Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit möglich.

Sollte keine rechtzeitige Stornierung erfolgen werden folgende Gebühren erhoben:

Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung: 37,04 Euro/Teilnehmer
Sonderkurse (STOP THE BLEED®, TECC, EH-Hund): 100% der Lehrgangsgebühr

An Kursen, die im Geltungsbereich der DGUV 304-001 durchgeführt werden, sollen in der Regel nicht mehr als 20 Personen teilnehmen.

Schulungsort

Die von der der Ebbersmeyer Consulting GmbH durchgeführten Schulungen finden in der Regel in dessen oder angemieteten Räumlichkeiten statt. Für Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, hat dieser für jeden Teilnehmer und den von der Ebbersmeyer Consulting GmbH gestellten Referenten Sitzgelegenheiten zu stellen. Weiterhin hat der Kunde für praktische Übungen bzw. Demonstrationen Freifläche (mindestens 6 m2) sowie Präsentationsausstattung wie z.B. Beamer und Projektionsfläche oder Flip-Charts und Stifte zu stellen.

Zusätzlich gilt für Kurse deren Gebühren ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen getragen werden: Der durch den Kunden zur Verfügung gestellte Schulungsraum muss (gem. DGUV Grundsatz 304-001) mindestens 50 m2 groß sein, über Tageslicht, Lüftungsmöglichkeiten und im Gebäude über Toiletten und Waschräume verfügen. Sollte bei Eintreffen das Abweichen von den o.g. Grundbedingungen festgestellt werden, muss der Kurs abgesagt werden. Für den ausgefallenen Termin wird dem Kunden die Kopfpauschale in Höhe von 37,04 Euro brutto für 16 Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Teilnahmevorraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt an einer öffentlichen Schulung sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr. Diese Regelung gilt, sofern in der Kursausschreibung keine anders lautende Aussage getroffen wird.

Sollten einzelne Schulungsteilnehmer die Schulung erheblich stören, ist die Ebbersmeyer Consulting GmbH zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers berechtigt, ohne Erstattung von Schulungsgebühren verpflichtet zu sein.

Zahlungsbedingungen:

Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung fällig und muss spätestens 7 Tage vor Kursbeginn beim der Ebbersmeyer Consulting GmbH eingegangen sein, In Einzelfällen ist eine Barzahlung am ersten Kurstag möglich. Bei Inhouse-Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Seminarende.

Für Kurse, die über die zuständigen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen abgerechnet werden sollen, muss spätestens am letzten Lehrgangstag ein vom auftraggebenden Unternehmen vollständig ausgefülltes Anmeldeformular im Original bei dem Mitarbeiter der Ebbersmeyer Consulting GmbH abgegeben werden, der die Schulung durchführt. Auf Anfrage übermittelt die der Ebbersmeyer Consulting GmbH ein entsprechendes Formular. Das auftraggebende Unternehmen kann die aktuelle Version auch unter https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf eigenständig herunterladen.

Sollte die Liste nicht vollständig oder gar nicht abgegeben werden, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, die Kursgebühren in Höhe von 37,04 Euro pro Teilnehmer nach Rechnungslegung zu tragen.

Sollte eine Berufsgenossenschaft/ ein Unfallversicherungsträger die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, nach Rechnungslegung durch die Ebbersmeyer Consulting GmbH den Kurs komplett (bei gänzlich fehlender Kostenübernahme) bzw. nach aktuell vereinbarten Gebührensatz mit der Berufsgenossenschaft/ dem Unfallversicherungsträger die Differenzkosten zu tragen.

Sollte keine Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse die Kosten übernehmen, so besteht auch die Möglichkeit, direkt mit der Firma abzurechnen (Rechnung an die Firma, Verein etc.) Dazu ist es notwendig, dass der Teilnehmer eine Kostenübernahmeerklärung im Original vorlegt. Ohne Kostenübernahmeerklärung ist durch den Teilnehmer die Lehrgangsgebühr vor Ort zu entrichten. Es wird eine Quittung für die Entrichtung der Lehrgangsgebühr ausgestellt.

Sind bei Inhouse-Veranstaltungen weniger als 16 abrechenbare Teilnehmer anwesend, wird ein Mindermengenaufschlag fällig. Der Mindermenegaufschlag beträgt 37,04 Euro pro nicht belegten/abrechenbaren Lehrgangsplatz unter 16 Teilnehmern.

Ersatzbescheinigungen kosten 10 Euro inklusive Versand. Es sind Name, Geburtsdatum und Schulungsdatum anzugeben.

Teilnahmebescheinigungen, Erste-Hilfe-Bücher und Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Ebbersmeyer Consulting GmbH. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Ebbersmeyer Consulting GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ebbersmeyer Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Lehrgangsgebühren:

Die Lehrgangsgebühren sind den ausgeschriebenen Seminaren oder den Angaben unserer Website zu entnehmen.

Schulungsinhalte und -dauer des Lehrganges:

Erste-Hilfe-Grundkurse und -Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer entsprechen den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) Grundsatz 304-001.

Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und der Ebbersmeyer Consulting GmbH schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Referent der Ebbersmeyer Consulting GmbH die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmens fest.

Die Lehrgänge finden in sogenannten Unterrichtseinheiten (UE) statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Gesamtzeitplanung sind auch die Pausen enthalten.

Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung: jeweils 9 UE

Alle anderen angebotenen Kurse nach Angabe der Lehrgangsausschreibung

In der Regel wird nach spätestens 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) eine Pause eingelegt. Bei Tageskursen ist zudem auch eine Mittagspause von ca. 30- 45 Minuten eingeplant.

Absage des Lehrganges:

Die Ebbersmeyer Consulting GmbH ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen (Mindestteilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen: 6 Teilnehmer), Kurse auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Sollte der neue Termin nicht zusagen, so werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung, pandemiebedingte Maßnahmen und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Ebbersmeyer Consulting GmbH nicht zu vertreten hat, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien die Ebbersmeyer Consulting GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von der Ebbersmeyer Consulting GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Ebbersmeyer Consulting GmbH beruht, beschränkt auf 250,- Euro. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Haftung:

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Ebbersmeyer Consulting GmbH nur, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch die Ebbersmeyer Consulting GmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Ebbersmeyer Consulting GmbH nicht für eine fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.

Datenerfassung und Datenschutz:

Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geb.-Datum und Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) für die Lehrgangsabwicklung und Abrechnung gegenüber externen Kostenträgern gespeichert werden. Die Vorgaben der DSGVO und des BDSG werden angewendet. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Unterlagen ordnungsgemäß nach DIN 66399 gelöscht.

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, § 199 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 23 SGB VII durch den Unfallversicherungsträger verarbeitet.

Urheberrecht

Die Ebbersmeyer Consulting GmbH behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsinhalten und Schulungsunterlagen vor. Eine gewerbliche Nutzung der Schulungsinhalte und -unterlagen durch den Kunden ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung der Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Ebbersmeyer Consulting GmbH.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, die Stadt Eutin als Gerichtsstand vereinbart.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen AGB-Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

Stand: 11/2022








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